FIDLEG

Per 1. Januar 2020 trat das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Das FIDLEG enthält Regeln für das Angebot von Finanzdienstleistungen und den Vertrieb von Finanzinstrumenten. Unter dem FIDLEG sollen die Interessen der Anlegerinnen und Anlegern besser und nachhaltig geschützt werden.

Das FIDLEG bezweckt:

  • die Stärkung des Kunden- und Anlegerschutzes
  • die Transparenz und die Aufklärung zu Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten
  • die Definition von Anforderungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen und dem Anbieten von Finanzinstrumenten

 

Für die Teilvermögen des Albin Kistler Umbrella Fonds stehen Basisinformationsblätter (BIBs) zur Verfügung. Diese dienen dazu, Privatkunden über die Risiken und Kosten eines Finanzinstruments aufzuklären und einen einfachen Vergleich verschiedener Finanzprodukte zu ermöglichen.

 

Basisinformationsblätter:
 


Albin Kistler Aktien Schweiz
per 03.07.2024
 

Albin Kistler Aktien Welt
per 03.07.2024
 

Albin Kistler Obligationen CHF
per 03.07.2024
 

Albin Kistler Aktien Small & Mid Cap Schweiz
per 03.07.2024

 

 

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