Freizügigkeitsgelder ermöglichen eine eigenverantwortliche Anlage des Vorsorgekapitals mit höchst möglicher Flexibilität
Freizügigkeitsgelder entsprechen dem Alterskapital in der Pensionskasse (PK). Die Höhe der Freizügigkeitsleistung entspricht dem vorhandenen Sparguthaben zum Austrittszeitpunkt, ohne dass ein Vorsorgefall (Pensionierung bspw.) eingetreten ist.
Die folgenden effektiven Kundenfälle zeigen die flexiblen Umsetzungsmöglichkeiten aus der Praxis:
Praxisbeispiele
Splitting Freizügigkeitsgelder
Das Praxisbeispiel zeigt, wie bei einem temporären Arbeitsunterbruch das Pensionskassenkapital auf zwei Freizügigkeitsstiftungen gesplittet wurde mit folgenden Effekten:
- Flexibilität von zwei Freizügigkeitsgelder bezüglich Vorsorge- & Liquiditätsplanung
- Anlageeffekt durch Performance von rund +16% über 3 Jahre
- Steuereffekt zwischen 3-18% (je nach optionaler Umsetzungsmöglichkeiten)
Download detailliertes Praxisbeispiel: Splitting Freizügigkeitsgelder
Arbeitsunterbruch Geschäftsführer
Im Praxisbeispiel ist ausgeführt, wie ein erfolgreicher Geschäftsführer die temporäre Aufgabe seiner Arbeitstätig in Bezug auf das Pensionskassenkapital plante mit den folgenden Effekten:
- Anlageeffekt durch Performance von rund +26% über fünf Jahre
- Steuereffekt von rund 3% durch generelle steuerliche Vorteile der Vorsorgegelder
- Weitervergütung der zustehenden Wertschwankungsreserven durch Teilliquidation des Vorsorgewerks
Download detailliertes Praxisbeispiel: Arbeitsunterbruch Geschäftsführer
Haben unsere Praxisbeispiele Ihr Interesse geweckt?
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Was ist der Unterschied zwischen Alterskapital in der Pensionskasse und Freizügigkeitsgeldern?
Alterskapital in Freizügigkeitsstiftung | Alterskapital in Pensionskasse | |
---|---|---|
Individuelle Anlagestrategie | Ja | Nein |
Wahl Vermögensverwalter | Ja | Nein |
Anlagemöglichkeiten Aktien | max. 80% Aktienquote | *max. 50% Aktienquote |
Feste Verzinsung | Nein | Ja |
Schutz vor Umverteilung | Ja | Nein |
Bezug Alterskapital | 5J vor / bis 5J nach Rentenalter | An Erwerbstätigkeit geknüpft |
Begünstigten Ordnung | **Individuell anpassbar | Gemäss Reglement |
Schutz vor Tod & Invalidität | Frei wählbar | Mindestvorschriften |
**innerhalb gesetzlicher Gruppen | *ohne Erweiterungsbegründung |
Wann wird Freizügigkeitsgeld frei?
Ein Freizügigkeitsfall entsteht oft durch folgende Beispiele:
- Sie wechseln Ihre Stelle und müssen Ihr Freizügigkeitsguthaben nicht sofort oder nur teilweise auf die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen.
- Sie haben Ihr Pensum reduziert.
- Sie verdienen weniger als die Mindesteintrittsschwelle Ihres BVG-Vorsorgeplans.
- Sie machen sich selbstständig und verzichten auf den Bezug des Freizügigkeitsguthabens.
- Sie haben sich scheiden lassen und einen Teil des PK-Guthabens Ihres ehemaligen Partners erhalten.
Sie können von Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung verlangen, dass das Freizügigkeitsguthaben im Zeitpunkt des Austritts aus der PK auf zwei Freizügigkeitsstiftungen übertragen wird (Splitting).
Podcast Freizügigkeitsgelder
Von Benjamin Ginesta und Philipp Jossen erfahren sie, wie wichtig der Einbezug des Vorsorgevermögens in eine ganzheitliche Vermögensplanung ist und welche Aspekte es bei der Bewirtschaftung von Freizügigkeitsgelder zu beachten gilt.
Ihr Ansprechpartner für Freizügigkeitsgelder: