Freizügigkeitsgelder ermöglichen eine eigenverantwortliche Anlage des Vorsorgekapitals mit höchst möglicher Flexibilität

Freizügigkeitsgelder entsprechen dem Alterskapital in der Pensionskasse (PK). Die Höhe der Freizügigkeitsleistung entspricht dem vorhandenen Sparguthaben zum Austrittszeitpunkt, ohne dass ein Vorsorgefall (Pensionierung bspw.) eingetreten ist.

Die folgenden effektiven Kundenfälle zeigen die flexiblen Umsetzungsmöglichkeiten aus der Praxis:

 

Praxisbeispiele

Splitting Freizügigkeitsgelder

Das Praxisbeispiel zeigt, wie bei einem temporären Arbeitsunterbruch das Pensionskassenkapital auf zwei Freizügigkeitsstiftungen gesplittet wurde mit folgenden Effekten:

  • Flexibilität von zwei Freizügigkeitsgelder bezüglich Vorsorge- & Liquiditätsplanung
  • Anlageeffekt durch Performance von rund +16% über 3 Jahre
  • Steuereffekt zwischen 3-18% (je nach optionaler Umsetzungsmöglichkeiten)


Download detailliertes Praxisbeispiel: Splitting Freizügigkeitsgelder

Arbeitsunterbruch Geschäftsführer

Im Praxisbeispiel ist ausgeführt, wie ein erfolgreicher Geschäftsführer die temporäre Aufgabe seiner Arbeitstätig in Bezug auf das Pensionskassenkapital plante mit den folgenden Effekten:

  • Anlageeffekt durch Performance von rund +26% über fünf Jahre
  • Steuereffekt von rund 3% durch generelle steuerliche Vorteile der Vorsorgegelder
  • Weitervergütung der zustehenden Wertschwankungsreserven durch Teilliquidation des Vorsorgewerks


Download detailliertes Praxisbeispiel: Arbeitsunterbruch Geschäftsführer

Haben unsere Praxisbeispiele Ihr Interesse geweckt?

Ich bin neugierig. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf:

Was ist der Unterschied zwischen Alterskapital in der Pensionskasse und Freizügigkeitsgeldern?

Alterskapital in Freizügigkeitsstiftung Alterskapital in Pensionskasse
Individuelle Anlagestrategie Ja Nein
Wahl Vermögensverwalter Ja Nein
Anlagemöglichkeiten Aktien max. 80% Aktienquote *max. 50% Aktienquote
Feste Verzinsung Nein Ja
Schutz vor Umverteilung Ja Nein
Bezug Alterskapital 5J vor / bis 5J nach Rentenalter An Erwerbstätigkeit geknüpft
Begünstigten Ordnung **Individuell anpassbar Gemäss Reglement
Schutz vor Tod & Invalidität Frei wählbar Mindestvorschriften
**innerhalb gesetzlicher Gruppen *ohne Erweiterungsbegründung

Wann wird Freizügigkeitsgeld frei?

Ein Freizügigkeitsfall entsteht oft durch folgende Beispiele:

  • Sie wechseln Ihre Stelle und müssen Ihr Freizügigkeitsguthaben nicht sofort oder nur teilweise auf die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen.
  • Sie haben Ihr Pensum reduziert.
  • Sie verdienen weniger als die Mindesteintrittsschwelle Ihres BVG-Vorsorgeplans.
  • Sie machen sich selbstständig und verzichten auf den Bezug des Freizügigkeitsguthabens.
  • Sie haben sich scheiden lassen und einen Teil des PK-Guthabens Ihres ehemaligen Partners erhalten.

 
Sie können von Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung verlangen, dass das Freizügigkeitsguthaben im Zeitpunkt des Austritts aus der PK auf zwei Freizügigkeitsstiftungen übertragen wird (Splitting).

Podcast Freizügigkeitsgelder

Von Benjamin Ginesta und Philipp Jossen erfahren sie, wie wichtig der Einbezug des Vorsorgevermögens in eine ganzheitliche Vermögensplanung ist und welche Aspekte es bei der Bewirtschaftung von Freizügigkeitsgelder zu beachten gilt.

Podcast

Ihr Ansprechpartner für Freizügigkeitsgelder:

Roger Keller

Berater Privatkunden
 

T +41 44 224 60 24
r.keller@albinkistler.ch 

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